agb

1. Geltungsbereich

1.1. Die Verkäufe von individuellen Zugangsberechtigungen (hiernach „Eintrittskarte“) und Abonnements (hiernach gemeinsam „Tickets“), die zwischen der AFD EUPEN AG mit Sitz in 4700 EUPEN, Hütte (Quartum Center) 79, eingetragen in der Zentralen Unternehmensdatenbank unter der Nummer 0848.989.926 (hiernach auch kurz „KAS“ genannt), und ihren Kunden für Veranstaltungen der KAS Eupen abgeschlossen werden, sind durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskarten- und Abonnementsverkauf (hiernach auch „AGB“ oder „Bedingungen“ genannt) sowie durch die Stadionordnung, die an folgender Adresse eingesehen werden kann: https://www.as-eupen.be/stadion/stadionordnung
und, noch genereller, durch das Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen geregelt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auch jederzeit auf der Internetseite der KAS Eupen unter: https://www.as-eupen.be/stadion/agb eingesehen werden.

1.2. Alle Fragen in Bezug auf den Verkauf von Tickets können unter folgender Adresse gestellt werden: ticketing@as-eupen.be

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Der Vertrag wird durch den Eingang eines durch den Kunden abgeschlossenen Bestellvorgangs bei der KAS und den Versand einer Bestellbestätigung per E-Mail an die durch den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angegebene E-Mail-Adresse oder die Versendung bzw. die Ausgabe des Tickets an den Kunden rechtsgültig abgeschlossen.

2.2. Bei Online-Käufen wird der Vertrag durch den Eingang eines durch den Kunden abgeschlossenen Bestellvorgangs auf der Plattform „Tickethour“ und den Versand einer Bestellbestätigung per E-Mail an die durch den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen E-Mail-Adresse rechtsgültig abgeschlossen.

2.3. Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Juli 2005 zur Regelung der Modalitäten für das Kartenmanagement bei Fußballspielen muss der Kunde sich identifizieren, um eine oder mehrere Eintrittskarten oder Abonnements erhalten zu können.

2.4. Durch das Ankreuzen des Kästchens „Ich erkläre, Kenntnis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskarten- und Abonnementsverkauf, der Stadionordnung und der Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen genommen zu haben, und nehme diese an.“ erkennt der Kunde an, durch die in den AGB, der Stadionordnung der KAS und dem oben genannten Gesetz enthaltenen Verpflichtungen gebunden zu sein. Er erkennt an, dass er diese zur Kenntnis genommen hat, dass er diese annimmt und dass er darauf verzichtet, deren Entgegenhaltbarkeit anzufechten.

3. Erhalt der Tickets

3.1. Nach Abschluss des Bestellvorgangs wird dem Kunden das gekaufte Ticket an die angegebene Postadresse geschickt, im PDF-Format an die vorher angegebene E-Mail-Adresse gesendet, zur Abholung am Stadion bereit gelegt oder persönlich übergeben.

Bei Übersendung des Tickets im PDF-Format per E-Mail, muss der Kunde das Ticket im DIN A4-Format ausdrucken, da nur dieses Format anerkannt und akzeptiert wird. Die Kosten des Druckvorgangs verbleiben beim Kunden. Im Falle von Schwierigkeiten beim Ausdrucken kann der Kunde sich an die KAS wenden, indem er eine E-Mail an folgende Adresse schickt: ticketing@as-eupen.be

3.2. Das Ticket muss jederzeit sauber und lesbar sein und gegen Feuchtigkeit und alle anderen möglichen Beschädigungen geschützt werden. Der Barcode, der gescannt werden muss, darf weder gefaltet noch beschädigt sein.

3.3. Der Kauf von Tickets ist nur solange möglich, wie die Eintrittskarten oder Abonnements zum Verkauf angeboten werden. Der KAS steht es frei, den Verkauf von Tickets und den Verkauf über bestimmte Verkaufskanäle jederzeit einzustellen.

4. Nutzung des Abonnements

4.1. Der Kunde verpflichtet sich, das durch die KAS überlassenen Ticket wie folgt zu nutzen:
-laut Gesetz, insbesondere laut Gesetz vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen, abgeändert durch die Gesetze vom 10. März 2003, vom 27. Dezember 2004 und vom 25. April 2007, sowie laut dessen Ausführungserlassen;
-laut der Stadionordnung der KAS;
-nach bestem Wissen und Gewissen.

4.2. Jede Eintrittskarte kann nur ein einziges Mal zwecks Zugangs zu dem darauf angegebenen Spiel genutzt werden.

4.3. Jedes Abonnement berechtigt zum Zugang zu sämtlichen Meisterschaftsheimspielen der Berufsfußballermannschaft der KAS (Pro League) in einer Saison (Zeitraum vom 01.07 eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres).

Das Abonnement berechtigt zusätzlich zum Zugang zu sämtlichen Meisterschaftsheimspielen der Berufsfußballmannschaft der KAS (Pro League) in einer Saison ( Zeitraum vom 01.07 eines Jahres bis zum 30.06 des Folgejahres) bei der Teilnahme an den Play-Off-Heimspielen, wenn der Kunde diese Möglichkeit miterworben und die KAS sich für die Play-Offs qualifiziert hat. Für den Fall, dass der Kunde die Option zum Erwerb des Zugangs zu den Play-Off-Spielen miterworben hat, besteht kein Anspruch auf Rückgewähr des Preises, auch nicht anteilig, wenn und soweit die KAS sich für diesen Wettbewerb nicht qualifizieren sollte, egal aus welchem Grund.

Das Abonnement gibt insbesondere kein Recht zum Besuch von sonstigen nationalen oder internationalen Heimspielen der KAS, wie etwa des Belgischen Pokals, der UEFA Europa League oder der UEFA Champions League. Die Freundschaftsspiele sind ebenfalls ausgeschlossen.

4.4. Alle Tickets berechtigen ferner zur Nutzung des auf dem jeweiligen Ticket aufgedruckten Platzes. Der Platz, auf den das Abonnement Anrecht gibt, kann jederzeit geändert werden, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen. In diesem Fall behält das Ticket seine volle Gültigkeit und es gibt kein Anrecht auf einen Tausch oder eine Rückzahlung.

4.5. Im Businessbereich erhält der Abonnementkunde zudem entsprechend seiner Buchung weitere Zusatzleistungen. Die KAS übernimmt keine Haftung für die Qualität des Essens oder der Getränke.

4.6. Das Datum und die Uhrzeit des Spiels können geändert werden, ohne dass eine solche Änderung dem Kunden ein Anrecht auf einen Tausch oder eine Rückzahlung verleihen würde.

4.7. Wenn der Barcode nicht gelesen werden kann (roter Scanner), muss der Kunde sich zum ausgeschilderten Servicepoint der KAS begeben.

Für den Fall, dass der Barcode trotz alledem immer noch nicht gelesen werden kann, behält sich die KAS das Recht vor, dem Inhaber des betreffenden Tickets den Zugang zum Stadion zu verweigern.

4.8. Solange der Kaufpreis nicht vollständig auf dem Konto der KAS eingegangen ist, ist die KAS berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und dem Inhaber des betreffenden Tickets den Zugang zum Stadion zu verweigern.

4.9. Sofern dem Abonnementkunden ein Parkplatz zugewiesen wurde, so handelt es sich um eine kostenfreie Zusatzleistung. Die KAS übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Parkplatz zur Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden kann. Sollte ein Parkplatz nicht zur Verfügung stehen, hat der Kunde keinerlei Schadensersatzrechte. Der Kunde verpflichtet sich, auf den Parkplätzen die Straßenverkehrsgesetze einzuhalten. Es gilt zudem Schrittgeschwindigkeit. Die KAS übernimmt keine Haftung für Unfälle.

4.10. Bei dem Erwerb eines Abonnements erhält der Kunde zusätzlich automatisch die Clubcardmitgliedschaft. Die Kosten der Clubcardmitgliedschaft sind im Abonnementpreis enthalten. Im Hinblick auf die Clubcard gelten zusätzlich die AGB Clubcard.

5. Annullierungen – Änderung

5.1. Ohne eine anders lautende Genehmigung der KAS kann ein Kauf durch den Kunden nicht geändert oder annulliert werden.

5.2. Die KAS behält sich das Recht vor, einen Kauf teilweise oder vollständig zu annullieren, wenn dieser gegen die Stadionordnung der KAS oder gegen die anwendbare Gesetzgebung verstößt. Die Rückerstattung des Preises des Tickets liegt in diesem Fall im freien Ermessen der KAS.

Wenn jedoch die Annullierung des Kaufs durch ein rechtswidriges Verhalten oder ein Verhalten, das nicht demjenigen eines umsichtigen und vorsichtigen Kunden entspricht, gerechtfertigt ist, insbesondere wenn der Kunde ein Ticket gekauft hat, obschon ihm ein Stadionverbot auferlegt worden war oder wenn ihm ein solches Stadionverbot nach dem Kauf auferlegt wird, wird keinerlei Rückerstattung getätigt.

Jegliche Annullierung, welches auch der Grund hierfür sein mag, führt automatisch zu einer Verweigerung des Zugangs zum Stadion.

5.3. Bei dem Onlinekauf eines Tickets verfügt der Kunde aufgrund des Artikels VI.53.12°. des Wirtschaftsgesetzbuches, der jegliches Widerrufsrecht im Falle von Fernverkäufen im Zusammenhang mit Freizeitbeschäftigungen ausschließt, über keinerlei Rücktrittsrecht vom Kauf seines Tickets.

6. Verlegung – Wiederholung – Spielabbruch

6.1. Im Falle einer Verlegung der Begegnung durch die URBSFA behält das Ticket seine Gültigkeit für das verlegte Spiel, sodass keinerlei Rückerstattung getätigt wird.

6.2. Wenn jedoch eine ausgetragene Begegnung wiederholt werden muss, ist die für das ursprüngliche Spiel gekaufte Eintrittskarte für die Spielwiederholung nicht gültig, selbst wenn sie nicht genutzt worden ist. Abonnements behalten ihre Gültigkeit.

6.3. Im Falle eines Spielabbruchs hat der Kunde kein Recht auf Erstattung, auch nicht teilweise, des Ticketpreises.

7. Preis und Zahlung

7.1. Der Preis des gekauften Abonnements ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste. Diese findet sich auf dem Bestellformular und kann auf der Internetseite der KAS Eupen (www.as-eupen.be) eingesehen werden. Der Preis der online gekauften Tickets ist jeweils der auf der Plattform „Tickethour“ am Tage des Kaufs angezeigte Preis.

7.2. Der Preis kann bar, per E-Karte oder per Lastschrift gezahlt werden. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren verpflichtet sich der Kunde das Lastschriftmandat auszufüllen und zu unterschreiben. Kosten für die Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten.

7.3. Bei einem Onlinekauf interveniert die KAS in keiner Weise im Rahmen der Zahlungsoperationen, die ausschließlich der Kontrolle des Partners der KAS unterstehen. Die KAS übernimmt somit keinerlei Haftung für den Fall einer Unverfügbarkeit oder einer Fehlfunktion des Online-Zahlungsdienstes ihres Partners.

8. Besondere Verpflichtungen des Kunden

8.1. Der Kunde verpflichtet sich, der KAS anlässlich jedes Kaufs eines Tickets mitzuteilen, ob ihm ein administratives oder gesetzliches Verbot des Zugangs zu einer sportlichen Veranstaltung gleich welcher Art auferlegt worden ist.

8.2. Der Verkauf der Abonnements unterliegt außerdem den folgenden Bedingungen, die der Kunde zur Kenntnis genommen hat und deren Annahme er laut Artikel 2.4 der vorliegenden AGB erklärt:

-Das zum Verkauf angebotene Ticket darf auf keinen Fall durch oder für eine Person, der ein zivilrechtliches, administratives, gerichtliches oder im Rahmen einer Sicherheitsmaßnahme ausgesprochenes Stadionverbot auferlegt worden ist, gekauft werden oder an eine solche Person abgetreten werden.

-Die KAS kann die Anzahl der Tickets die ein Kunde erwerben kann oder die insgesamt verkauft werden jederzeit begrenzen.
Der Kunde darf das gekaufte Ticket nur unter strikter Einhaltung des Gesetzes vom 30. Juli 2013 über den Weiterverkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen weiter verkaufen.
Die Kunden werden im Übrigen daran erinnert, dass aufgrund des Artikels 38 des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über die Sicherheit bei Fußballspielen gilt:
Mit einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis drei Jahren und einer Geldstrafe von zweihundert bis zwanzigtausend Euro oder nur einer dieser beiden Strafen wird der Vertrieb oder Verkauf einer oder mehrerer gültiger Eintrittskarten für ein Fußballspiel bestraft, sofern entweder ein Verstoß gegen das Ausgabesystem vorliegt, das gemäß den durch oder aufgrund des vorliegenden Gesetzes definierten Anwendungsbedingungen eingerichtet worden ist, oder der Verkauf beziehungsweise Vertrieb ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis des Veranstalters erfolgt und dabei die Absicht, den Ablauf des nationalen oder internationalen Fußballspiels zu stören, oder eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird.

-Der Endnutzer der ermäßigten Tickets (Kinder bis 6 Jahre, Jugendliche bis 15 Jahre, Schüler, Azubis, Studenten, Senioren über 65 Jahre, Rollstuhlfahrer) müssen das Alter der darauf vermerkten Alterskategorie erreicht haben bzw. die entsprechende Rechtsstellung inne haben und ein Identitätsdokument vor und während des Spiels mit sich führen, aus dem sich sein Alter bzw. die Rechtsstellung ergibt. Die KAS behält sich das Recht vor, diesbezüglich Kontrollen durchzuführen.

Wenn der Endnutzer des Tickets nicht in der Lage ist, ein Identitätsdokument vorzulegen, das ohne den geringsten Zweifel die Eigenschaft belegt, die zur Nutzung des ermäßigten Tickets berechtigt, ist die KAS berechtigt, diesem jeglichen Zugang zum Stadion zu verweigern.
Vorbehaltlich einer anders lautenden Einwilligung der KAS sind, laut der im Gesetz vom 21. Dezember 1988 über die Sicherheit bei Fußballspielen vorgesehenen Trennung rivalisierender Zuschauer, die Zonen, für die die Tickets verkauft werden, den Kunden vorbehalten, die keine Fans des Gegners sind. Deshalb ist es den Kunden formell verboten, Tickets an gegnerische Fans weiterzugeben, dies unter Strafe des endgültigen Stadionverbots.

-Der Kunde darf kein ungültiges oder gefälschtes Ticket benutzen. Das Ticket darf weder verändert noch kopiert werden. Tickets sind mit einem einmaligen Barcode versehen.

-Der Abonnementkunde wird die KAS über das Abhandenkommen eines Abonnements umgehend informieren. Jeder Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen wird mit einem Zugangsverbot zum Stadion belegt, dies ohne jede Entschädigung oder Anrecht auf Rückerstattung des Ticketpreises.

9. Haftung

9.1. Die KAS lehnt jegliche Haftung bei allen Unfällen gleich welcher Art ab, unabhängig davon ob diese Unfälle sich während oder anlässlich des Spiels ereignen für dass das gegenwärtige Tickets gewährt wurde. Der Käufer, der Überträger und der Inhaber des Tickets haften solidarisch und unteilbar für die Schäden die sie im Stadion und in der Nähe des Stadions verursachen. Indem sie das Ticket annehmen, verzichten sie ausdrücklich auf jeglichen Haftungsanspruch gegenüber der KAS.

9.2. Auf jeden Fall beschränkt sich die Haftung der KAS gleich welchem Grund auf den Ticketpreis des Kunden.

10. Allgemeine Bestimmungen

10.1. Verfügbarkeit und Aktualisierung der Allgemeinen Bedingungen. Die KAS behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig abzuändern, um insbesondere den eventuellen Neuerungen in der Gesetzgebung oder ihren eigenen Bedürfnissen Rechnung tragen zu können. In diesem Fall sind die neuen Bedingungen auf alle Käufe anwendbar, die der Kunde nach der Einstellung der neuen Bedingungen tätigt.

10.2. Fehlender Verzicht. Die Tatsache, dass die KAS oder der Kunde ein Recht oder eine eventuelle Verfehlung gegen irgendeine der der anderen Partei obliegenden Verpflichtungen nicht geltend macht, kann nicht als Verzicht auf das betreffende Recht oder die Verpflichtung interpretiert werden.

10.3. Teilweise Ungültigkeit. Wenn eine der Klauseln der AGB in Anwendung eines Gesetzes, einer Verordnung oder aufgrund einer definitiven Entscheidung einer zuständigen Gerichtsbarkeit für nichtig erklärt wird, gilt sie als nicht vereinbart. Die anderen Klauseln behalten jedoch ihre volle Verbindlichkeit und Tragweite. Die KAS und der Kunde können gegebenenfalls in beiderseitigem Einverständnis vereinbaren, die für ungültig erklärte Bestimmung mittels Zusatzvereinbarung zu ersetzen.

10.4. Titel. Im Falle von Interpretationsschwierigkeiten zwischen irgendeinem der Titel und irgendeiner der Klauseln der AGB haben diese letzteren Klauseln Vorrang vor den Titeln.

10.5. Fähigkeit – Befugnis. Die KAS und der Kunde garantieren, dass sie voll handlungsfähig sind, um den Vertrag zu schließen, und durch alle seine Bestimmungen gebunden sind.

10.6. Anwendbares Recht – Gerichtsstand. Die AGB und die in diesem Rahmen abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen belgischem Recht. Alle Streitfälle in Verbindung mit dem Zustandekommen, der Ausführung oder der Interpretation der aufgrund dieser Bedingungen geschlossenen Verträge sowie alle Streitfälle in Bezug auf die Haftung der KAS aus gleich welchem Grund unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Eupener Gerichte.

10.7

Das Sammeln und/oder Übertragen und/oder Herstellen und/oder Verbreiten von Informationen oder Daten über den Spielverlauf, das Verhalten oder andere Faktoren in einem Spiel oder jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem Material in einem Spiel (sei es mit elektronischen Geräten oder auf andere Weise) zum Zwecke von Wetten, Glücksspielen oder kommerziellen Aktivitäten, die nicht im Voraus genehmigt wurden, oder zu anderen Zwecken, die gegen diese Bedingungen verstoßen, ist im Stadion strengstens untersagt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung oder Erlaubnis der Profiliga und des Clubs vor. Mobiltelefone dürfen nur für den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen und Bedingungen kann Besuchern der Zutritt zum Stadion verweigert oder sie können des Stadions verwiesen werden.